Kleinunternehmer

Kleinunternehmer
Begriff des Umsatzsteuerrechts (§ 19 UStG);  Unternehmer, deren  Gesamtumsatz, gekürzt um die Umsätze von Wirtschaftsgütern des  Anlagevermögens einschließlich der darauf entfallenden Steuer im vorhergehenden Kalenderjahr 16.620 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Die für die Umsätze im Sinn des § 1 I Nr. 1–3 UStG geschuldete Umsatzsteuer wird bei K. nicht erhoben. In diesem Fall entfallen der  Vorsteuerabzug und die Möglichkeit, einen  Verzicht auf Steuerbefreiungen auszusprechen. Der Unternehmer kann allerdings erklären, dass er auf die Anwendung dieser Sonderregeln verzichten will, so dass er in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommt. Für Zwecke der  Erwerbsteuer gelten K., sofern sie nicht auf ihren Kleinunternehmerstatus verzichtet haben, als  Halbunternehmer. Literatursuche zu "Kleinunternehmer" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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